di Pace · Schulze-Schönherr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Über uns:
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Rechtsgebiete Rund um die Immobilie und das Familienrecht. Seit Gründung der Kanzlei 1977 haben wir – auch bei den Gerichten – den Ruf erworben, uns besonders engagiert und erfolgreich für unsere Mandanten einzusetzen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und prüfen Ihren Fall genauestens vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung, beraten Sie sorgfältig und verständlich und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite und – falls nötig – vor Gericht optimal vertreten werden. Gerne beraten wir Sie auch auf englisch, spanisch und französisch.
Unser Sekretariat
Alexander
Schulze-Schönherr
- Studium und Referendariat in Passau
- seit 2015 beschäftigt in der Kanzlei von RA di Pace mit Schwerpunkt Immobilienrecht
- 2021 Übernahme der Geschäftsführung der Kanzlei
- seit 2021 Vorsitzender des Aufgabenausschusses der Rechtsanwaltskammer München
- beratender Rechtsanwalt des Haus- und Grundbesitzervereins München
- Fachanwalt für Bau-, Architekten-, Miet- und WEG-Recht
- Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes (BSB)
- Bau-und Architektenrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Mietrecht
- Maklerrecht
- Nachbarschaftsrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- Strafrecht (in ausgewählten Fällen)
Heiko Wagener
- Studium und Referendariat in Hamburg
- langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht
- beratender Rechtsanwalt des Haus- und Grundbesitzervereins München
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Bau-und Architektenrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Maklerrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- Familienrecht (in ausgewählten Fällen)
Alexandra Börsch
- Studium in Passau, Referendariat in München
- langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht mit Abschluss der theoretischen Fachanwaltsausbildung
- Abschluss der theoretischen Fachanwaltsausbildung im Erbrecht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Maklerrecht
- Erb- und Steuerrecht (in ausgewählten Fällen)
Carolin Herz
- Studium und Referendariat in Passau
- seit 2015 beschäftigt in der Kanzlei von RA di Pace mit Fokus auf Miet- und WEG-Recht
- Aufsichtsrätin bei der VR-Bank Fürstenfeldbruck
- Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Mietrecht
- Maklerrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Arbeitsrecht (in ausgewählten Fällen)
Unsere Leistungen
Architektenrecht
Wir vertreten Architekt*innen bei der Durchsetzung ihres Honoraranspruches nach HOAI, übernehmen aber auch (potentielle) Haftungsfälle im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Planung, gleich in welcher Planungsphase oder mit einer mangelhaften Bauüberwachung.
Spiegelbildlich vertreten wir auch Bauherr*innen bei der Verfolgung ihrer Schadensersatz-ansprüche gegen Architekt*innen und Tragwerksplaner*innen. Im Falle einer unberechtigten oder überzogenen Honorarforderung unterstützen wir unsere Mandant*innen bei der Niederschlagung dieser Forderungen.
Baurecht
Im Bereich des öffentlichen Baurechtes vertreten wir Sie im Falle einer Klage gegen die nachbarliche Baugenehmigung oder Nutzungsänderung oder unterstützen Sie gegenüber den Behörden, diese Genehmigungen zu erhalten. Auch fordern wir die maßgeblichen Behörden zum bauaufsichtlichen Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände in der Umgebungsbebauung auf oder wenden in Ihrem Auftrag ein rechtswidriges, ermessensfehlerhaftes bauaufsichtliches Einschreiten ab. Wir unterstützen Sie auch bei Nachgenehmigung und Tektur im Falle eines Schwarzbaus. Gerne überprüfen wir für Sie auch die Rechtmäßigkeit eines Flächennutzungsplanes, eines Bebauungsplanes oder eines Erschließungsbeitrags.
Im privaten Baurecht vertreten wir Bauherr*innen im Falle von Baumängeln und setzen die Mängelgewährleistungsrechte nach BGB oder der VOB/B außergerichtlich wie gerichtlich im Wege der Klage auf Kostenvorschuss oder auf Zahlung eines Schadensersatzes durch. Zur Vermeidung eines längeren Prozesses leiten wir für Sie auch gerne ein Beweissicherungsverfahren ein.
Wir zählen auch größere und kleinere Handwerksbetriebe zu unseren Mandanten, die wir bei der Geltendmachung des Werklohnanspruches, der Abwehr von Mängelansprüchen und der Geltendmachung von Bauhandwerkersicherungen unterstützen.
Forderungsbeitreibung (Inkasso)
Unsere Kanzlei beschäftigt ein hoch qualifiziertes und auf Forderungsbeitreibung spezialisiertes Team, dass Sie bei der Realisierung Ihrer Forderungen unterstützt, begonnen bei der Anschriftenermittlung über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Erhebung einer Zahlungsklage bis hin zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Mietrecht
Wir vertreten Vermieter*innen unter anderem gegen säumige Mieter, treiben Mietschulden ein, sprechen Abmahnungen und Kündigungen aus und erheben Räumungsklagen. Daneben kümmern wir uns um eine wirksame Mieterhöhung – sei es nach einem Mietspiegel, sei es mittels Nachweises von Vergleichswohnungen oder sei es durch Einholung von Sachverständigengutachten. Anschließend kümmern wir uns auch um die Durchsetzung der Mieterhöhung – nötigenfalls mit einer Klage. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auch unterstützen wir Sie bei der Kautionsabrechnung und bei der Abwehr unberechtigter Kautionsforderungen. Unser Team prüft und erstellt für Sie sowohl gewerbliche Mietverträge als auch Mietverträge über Wohnraum. Zunehmend beraten wir unsere Mandant*innen auch zu Fragen der Zweckentfremdung.
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Wir vertreten Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen gegenüber anderen Eigentümer*innen oder gegenüber der Gemeinschaft unter anderem bei Fragen zu baulichen Veränderungen, Jahresabrechnungen, Einzelabrechnungen, Störungen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens oder bei Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung. Bei anstehenden Grundstücksteilungen nach WEG erstellen oder prüfen wir für Sie die Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung. Hausverwaltungen unterstützen wir unter anderem bei der Einforderung des Hausgeldes, bei der Umsetzung von Beschlüssen, bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung und bei der Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage oder einer Beschlussersetzungsklage.